
Wir erhielten folgende Antwort von Marco Bülow, SPD:
*Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz - KSpG)*
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie uns Ihre Sorgen bei der Verabschiedung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes schildern und mich zur Nachbesserung des vorgelegten Gesetzentwurfes auffordern.
Die Technologie für die Abscheidung, den Transport und eine dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (CCS) bietet die Chance, eine zusätzliche CO_2 -Minderung zu erreichen, mit der wir die Klimaschutzziele in Deutschland übererfüllen können. Die EU hat daher entschieden, 12 CCS-Demonstrationsanlagen finanziell zu fördern, um diese Technik in Europa zu entwickeln. Zwei bis drei dieser Demonstrationsprojekte sollen in Deutschland gebaut werden.
Der Bau dieser Demonstrationsanlagen, setzt voraus, dass wir einen Rechtsrahmen verabschieden, der die Bedingungen festlegt, unter denen die CO_2 -Abscheidung, -Transport und -Speicherung in Deutschland zulässig sein soll. Bei den Beratungen des CCS-Gesetzes werden wir uns dafür einsetzen, dass die CO_2 -Einlagerung unter Wahrung der höchsten Sicherheitsstandards erfolgt. Eine nachträgliche Leckage oder gar eine Gefährdung von Mensch und Umwelt muss danach ausgeschlossen werden können.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die Genehmigung von CO_2 -Speichern nicht zu einer Benachteiligung von Geothermie und Druckluftspeichern führen darf. Wir befürworten eine planerische Entscheidung darüber wie die unterschiedlichen Nutzungen von CO_2 -Speichern, Gasspeichern, Geothermie oder Druckluftspeicher miteinander in Einklang gebracht werden können. Bei dieser Planungsentscheidung muss klar sein, dass die Nutzung der Erneuerbaren Energien Vorrang vor anderen Nutzungen erlangt.
Es ist richtig, dass wir heute noch nicht mit Sicherheit sagen können, ob die CCS-Technologie uns in einigen Jahren kommerziell zur Verfügung stehen wird. Es liegt in der Verantwortung der Wirtschaft, diesen Nachweis der Wirtschaftlichkeit zu erbringen. Neben der Frage wie sich die Energiepreise und die CO_2 -Zertifikatspreise in der Zukunft entwickeln, wird auch der Erfolg der Demonstrationsanlagen über die Wirtschaftlichkeit der CCS-Technologie entscheiden. Der Gesetzentwurf sieht in § 43 KSpG daher auch einen Evaluierungsbericht an den Deutschen Bundestag vor, in dem die Bundesregierung beauftragt wird, über die Erfahrungen und Ergebnisse aus der Errichtung und dem Betrieb der Forschungs- und Demonstrationsvorhaben bis zum 31.12.2015 zu berichten. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Sicherheitsstandard stellt darüber hinaus sicher, dass keine Genehmigungen für den kommerziellen Einsatz der CCS-Technologie erteilt werden dürfen, sofern sich aus den Erfahrungen mit den Demonstrationsvorhaben Zweifel an der Sicherheit der CCS-Technologie ergeben.
Die von Ihnen erhobene Forderung, die Allgemeinheit nicht mit zusätzlichen Haftungsrisiken zu belasten, nimmt die SPD-Bundestagsfraktion sehr ernst. Wir werden daher bei den anstehenden Beratungen über den Gesetzentwurf genau prüfen, ob die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen etwa zur Deckungsvorsorge bzw. zum Nachsorgebeitrag beim Verantwortungsübergang auf die öffentliche Hand ausreichen oder ggf. nachgebessert werden müssen.
Allerdings halte ich den von Ihnen gezogenen Vergleich zur Schachtanlage Asse II für wenig angemessen, da die Gefährdung durch die Atomenergie natürlich unvergleichlich viel höher ist als die Gefährdung durch CO_2 . Mit einem solchen Vergleich werden die Gefahren der Atomenergie eher verharmlost.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Bülow, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
Umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion